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Studio NUID Hamburg, individuelle Innenarchitektur Messedesign Interiordesign Point of Sale Above the Line Promotion Display Lösungen von einem Design and Build Studio. Generalübernehmer. Alles aus einer Hand. Designstudio, Interior, Konzeption, Design Studio für Spatial und Object Design.

AGBs:

 

Studio NUID
Kleine Rainstrasse 44b / Hinterhof
D-22765 Hamburg

+49 (0)40 298 123 61
ahoi@nuid.de

Geschäftsführer: Robert Betz


Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: UST-ID DE170295397 

Steuernummer 41/020/02399

Finanzamt Hamburg Hansa

Inhaltlich Verantwortliche: Robert Betz 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Designverträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1.0 Vertragsgegenstand

1.1     Gegenstand des Vertrages ist die Gestaltung neuer Produkte, Räume etc. oder die Überarbeitung bereits existierender solcher für den

          Auftraggeber. Innerhalb des vom Auftraggeber vor gegebenen Rahmens hat der Designer Gestaltungsfreiheit. Der Designer wird die       

          Weisungen, die ihm der Auftraggeber erteilt, im Rahmen seiner gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge,

          Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach

          der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

1.2     Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Er

          haftet dafür, dass er zur Verwendung der dem Designer zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt ihn insoweit von

          Ersatzansprüchen Dritter frei.

2.0 Urheberrecht und Nutzungsrecht

          Der Designer hat das alleinige Nutzungsrecht an seinen Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche 

          Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Kommt es zwischen den Parteien zu keiner

          Einigung über einen Lizenzvertrag kann der Designer sein Werk selbst und/oder durch einen Dritten verwerten.

2.2    Da die Entwürfe die persönliche geistige Schöpfung des Urhebers darstellen, räumt der Designer dem Auftraggeber Nutzungsrechte 

          (Lizenzen) nach § 31 UrhG ( Lizenzvertrag) ein. Die Nutzungsvergütung lässt sich anhand der Nutzungsfaktoren individuell ermitteln.

          Auch Zwischenstufen sind möglich. Der Gesamtnutzungsfaktor liegt zwischen 0,5 für die minimale und 6,0 für die maximale Nutzung.

          Die Errechnung der Nutzungsgebühren orientiert sich an dem AGD Vergütungstarifvertrages Design (AGD/SDSt) gemäß §7 Tarif-

          vertragsgesetz / Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Amt für Strukturpolitik / Tarifregister Nr. XIV 14 –1 a

3.0 Änderungen und Weiterentwicklung des Designs

3.1     Änderungen und Weiterentwicklungen des Designs, die auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen sollen, dürfen nur von dem Designer  

          vorgenommen werden. Der Auftraggeber wird den Designer mit solchen Änderungen und der Weiterentwicklung beauftragen.

3.2     Der Designer hat innerhalb einer Frist von 3 Wochen zu erklären, ob er den Auftrag annimmt. Lehnt er den Auftrag ab, kann der

          Auftraggeber einen anderen Designer beauftragen.

4.0 Vergütung

4.1     Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.

4.2     Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht

          sind, die der Designer zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert

          berechnet.

4.3     Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine

          angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend

          machen.

4.4     Der Designer hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen und die Vergabe

          von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.

4.5     Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils

          bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungsstellung fällig. Der Designer ist berechtigt, Abschlagszahlungen

          entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.

4.6     Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.

5. Fremdleistungen

 

5.1     Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu    

          bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2     Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich

          der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Ertragsabschluss

          ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

6.0 Eigentum, Rückgabepflicht

6.1     An Entwürfen und Modellen wird das Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Originale sind dem Designer

          spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.2     Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die

          Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7.0 Herausgabe von Daten

7.1     Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm

          Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

7.2     Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des

          Designers verändert werden.

7.3     Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

7.4     Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des

          Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers

          entstehen.

8.0 Belegmuster, Namensnennung

8.1     Der Designer hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenstände, welche mit Hilfe seiner Entwürfe hergestellt werden,

          sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars.

8.2     Der Designer hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die für von ihm gestaltete Produkte hergestellt werden. Der Designer ist

          berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für seine Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.

8.3     Der Designer hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt als Designer genannt zu werden. Seine Urheberbezeichnung

          ist, wie von ihm angegeben, auf den nach seinen Entwürfen hergestellten Produkten anzubringen, wenn dies technisch möglich ist.

 

9.0 Haftung

9.1     Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt

          auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

9.2     Der Designer haftet dafür, dass das von ihm hergestellte Werk keine technischen Mängel aufweist. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit

          und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes sowie dafür, dass der Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen,

          haftet der Designer nicht.

9.3     Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vom Designer geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in

          der Produktion zu überprüfen. Der Designer haftet für Schäden, die durch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene Konstruktion

          verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.4     Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

9.5     Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu

          machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1   Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder

          gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.

10.2   Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

          Stand: Hamburg 01.2019

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